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   BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07   

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https://dejure.org/2008,10510
BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07 (https://dejure.org/2008,10510)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2008 - VIII B 62/07 (https://dejure.org/2008,10510)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - VIII B 62/07 (https://dejure.org/2008,10510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verzichtbare Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Amtsermittlungspflicht; Beiziehung von Strafakten; Aktenverstoß; Keine Anrechnung von einbehaltener Kapitalertragsteuer ...

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anrechnung von einbehaltener Kapitalertragsteuer ohne Bescheinigung; Geltendmachung von Verfahrensverstößen; Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Rügeverzichts bei fehlender Rüge eines Klägers bezüglich einer in der mündlichen Verhandlung fehlenden Zeugenvernehmung trotz entsprechenden Antrags; Verstoß gegen den Grundsatz der freien richterlichen Gesamtwürdigung bei fehlender Würdigung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 210/06

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    Indes gehört auch eine insoweit vermeintlich unzutreffende Beweiswürdigung revisionsrechtlich zum materiellen Recht, dessen Verletzung grundsätzlich erst im Rahmen einer zugelassenen Revision zu prüfen ist (BFH-Beschluss vom 16. August 2007 VIII B 210/06, BFH/NV 2007, 2286).

    aa) Soweit der Kläger ausschließlich Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils geltend macht, sind diese von vornherein unbeachtlich; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2286, m.w.N.).

    Erforderlich ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2286, m.umf.N.).

    Eine vermeintlich unzulängliche Beweiswürdigung durch das FG ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen, vermag also keinen die Zulassung der Revision gebietenden Zulassungsgrund zu erfüllen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 2286; in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von dem insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG)-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122, m.w.N.).

    Der Rügeberechtigte muss die Rüge sowie die übergangenen Beweisanträge zu Protokoll erklären (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2122).

    Damit liegt allenfalls ein schlichter, nicht zur Zulassung der Revision führender Subsumtionsmangel vor, keinesfalls aber bereits ein allenfalls ausnahmsweise ebenfalls unter § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO fallender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler (dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2122).

  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    cc) Der Kläger hat indes lediglich behauptet, das FG habe rechtsfehlerhaft die Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung für die Streitjahre 1993 bis 1995 gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für gerechtfertigt gehalten und die vom FG zitierten Entscheidungen des BFH (Beschlüsse vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231; vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624) beträfen andere Sachverhalte, nämlich im Rahmen der Strafverfolgungsfristen von der Steuerfahndung aufgenommene Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen.

    b) Mit der Behauptung, der BFH habe im Beschluss in BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231 die Regelung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO unzulässig --entgegen dessen eindeutigen Wortlaut-- dahin gehend ausgelegt, dass die Steuerfahndung auch zu rein steuerlichen Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen befugt sei, wird kein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO entsprechend den vorstehend unter 5.a ausgeführten Anforderungen dargetan.

  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    Insoweit handelt es sich um materiell-rechtliche Fehler, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (BFH-Beschluss vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, m.w.N.).

    e) Schließlich hätte der Kläger auch für die weitere Rüge eines Aktenverstoßes (zu den Anforderungen vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1521, m.w.N.), soweit das FG von einer nicht ausreichenden Bemühung des Klägers um Aufklärung ausgeht, vor dem Hintergrund der vorstehend aufgeführten materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuer schlüssig darlegen müssen, inwieweit das angefochtene Urteil bei einer fehlenden Kapitalertragsteuerbescheinigung auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann.

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    Im Übrigen konnte und kann eine einbehaltene Kapitalertragsteuer, die im Zusammenhang mit getätigten Tafelgeschäften an den deutschen Fiskus abgeführt worden sein könnte, nur bei Vorlage einer Bescheinigung nach § 45a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch den Steuerpflichtigen angerechnet werden (vgl. ausführlich Senatsurteil vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFH/NV 2008, 1391).

    Damit ist die vom Kläger behauptete, jedoch nicht nachgewiesene Abführung des Zinsabschlags steuerstrafrechtlich nicht zu berücksichtigen (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1391, m.w.N.).

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    a) Soweit der Kläger rügt, das FG habe es unterlassen, die Frage zu prüfen, ob überhaupt eine Steuerverkürzung vorliege bzw. ein Steueranspruch besteht, handelt es sich allenfalls um einen dem materiellen Recht zuzuordnenden Mangel, der indes nicht zur Zulassung der Revision führt (BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2007 VIII B 126/06, juris; vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).

    Eine vermeintlich unzulängliche Beweiswürdigung durch das FG ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen, vermag also keinen die Zulassung der Revision gebietenden Zulassungsgrund zu erfüllen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 2286; in BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    Aus dem Protokoll des FG vom 23. April 2007 ergibt sich weder, dass der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung überhaupt Beweisanträge gestellt hat, noch, dass er das Übergehen von Beweisanträgen gerügt hätte, noch, dass er eine Protokollierung der Rüge verlangt, und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung gemäß § 94 FGO i.V.m. den §§ 160 Abs. 4, 164 ZPO beantragt hätte (BFH-Beschluss vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280; vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338).

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 2312; in BFH/NV 2006, 1338, m.w.N.).

  • BFH, 27.03.2006 - VIII B 21/05

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    Indes ist die vom Kläger insoweit erhobene Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig erhoben; denn im Falle einer --wie im Streitfall allenfalls-- partiellen Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört der Vortrag, zu welchem Inhalt der beigezogenen und ohne Wissen des Klägers verwerteten Strafunterlagen sich dieser nicht habe äußern können und insbesondere was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre zum notwendigen schlüssigen Vortrag des behaupteten Verfahrensmangels (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229).

    Es reicht weder --für sich allein-- aus, dass die Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist noch genügt die Behauptung, das FG habe sachlich unrichtig entschieden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1256, m.w.N.).

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 211/06

    Rechtliches Gehör; Ladung des Kl. zum Termin

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    aa) Der Kläger legt bereits nicht dar, welche konkreten Ermittlungen sich dem FG nach dessen insoweit maßgebender materiell-rechtlicher Auffassung hätten aufdrängen müssen und weshalb er, obwohl er in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertreten gewesen ist, nicht von sich aus im Rahmen der ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 23. April 2007 durchgeführten Erörterung der Sach- und Rechtslage die von ihm als entscheidungserheblich angesehenen Tatsachen vorgetragen und entsprechende Beweise vorgelegt oder ordnungsgemäße Beweisanträge gestellt hat (§ 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 2008 VIII B 83/07, BFH/NV 2008, 978, m.w.N.; vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312, m.w.N.).

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 2312; in BFH/NV 2006, 1338, m.w.N.).

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
    bb) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das Vorliegen einer zur Verlängerung der Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) führenden Steuerstraftat nach den Maßstäben des § 96 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz FGO festzustellen ist, und zwar auch in Fällen einer Verletzung der dem Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 1 und 2 AO obliegenden Mitwirkungspflichten und im Übrigen die Finanzbehörde im finanzgerichtlichen Verfahren die objektive Feststellungslast trifft, wie dies das FG (S. 12 des Urteils) ebenfalls gesehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

  • BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06

    Verfahrensmangel

  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07

    Vorliegen und Darlegung einer Divergenz bei unterschiedlicher Beantwortung der

  • BFH, 04.05.2005 - XI B 230/03

    Steuerfahndung; Rechtsweg; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • BFH, 21.12.2007 - VIII B 56/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Keine Bindung des FG an Freispruch im

  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 83/07

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung -

  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge

  • BFH, 11.08.2006 - VIII B 322/04

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht, Hinweispflicht

  • BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der

  • BFH, 10.05.2007 - VIII B 126/06

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels; keine Revisionszulassung wegen

  • BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99

    Beiziehung von Akten

  • BFH, 14.12.1999 - IV B 112/98

    Richterablehnung

  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben

    Selbst ein Freispruch oder die Einstellung eines Strafverfahrens nach Maßgabe der strafprozessualen Vorschriften in §§ 153, 153a StPO hindert das FG wegen der Eigenständigkeit des Besteuerungs- gegenüber dem Strafverfahren nicht daran, wie im Streitfall aufgrund eigener Feststellungen zur vollen Überzeugung vom Vorliegen des objektiven und subjektiven Tatbestands einer Steuerhinterziehung zu gelangen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.10.2008 - VIII B 62/07, juris; vom 21.12.2007 - VIII B 56/07, BFH/NV 2008, 805, und vom 04.05.2005 - XI B 230/03, BFH/NV 2005, 1485).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter --wie im Streitfall die Klägerin-- selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse vom 16. August 2007 VIII B 211/06, BFH/NV 2007, 2312; vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, [...], m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 158/05

    Beteiligungserwerb an GmbH-Anteilen bei teilweise fehlender Genehmigung des

    Das Unterlassen eines diesbezüglichen Vortrags begrenzt die Aufklärungsmöglichkeiten und Aufklärungspflichten des Senats (BFH-Beschluss vom 28.10.2008 VIII B 62/07, Juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    Daher handelt es sich --einschließlich der (vermeintlich) unzutreffenden Vertragsauslegung durch das FG (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1350; vom 27. April 2007 VIII B 250/05, BFH/NV 2007, 1675)-- allenfalls um materiell-rechtliche Fehler, nicht aber um einen Verfahrensverstoß (s. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, [...]; vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2014 - VIII B 110/13

    Keine steuerliche Korrektur einer vertraglichen Gesamtkaufpreisaufteilung nach §

    Stellt sich die angefochtene Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen als richtig dar, ist die Revision in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO nicht zuzulassen (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742; vom 29. September 2011 V B 23/10, BFH/NV 2012, 75; vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris).
  • BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738, und vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris; eingehend dazu Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 246, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2009 - VI B 74/08

    Privatnutzung des Dienstwagens - Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht kann schon deshalb nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, weil der Verfahrensverstoß in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt worden ist (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, [...]).
  • BFH, 22.01.2013 - V B 85/12

    Rügeerfordernisse bei unterbliebener Sachaufklärung

    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften durch das Finanzgericht (FG) geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so setzt eine schlüssige Rüge den Vortrag voraus, dass der im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertretene Beschwerdeführer den behaupteten Verstoß in der Vorinstanz gerügt hat oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer derartigen Rüge gehindert gewesen sein soll (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2009 IV B 96/08, BFH/NV 2010, 207; vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 - 1 K 136/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligte Veräußerung von Fahrzeugen an eine

    Das Unterlassen eines diesbezüglichen Vortrags begrenzt die Aufklärungsmöglichkeiten und Aufklärungspflichten des Senats (BFH-Beschluss vom 28.10.2008 VIII B 62/07, Juris Rechtsprechungsdatenbank).
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